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Höhengleiche Bahnübergänge werden bei der Streckenführung möglichst vermieden. Das Überqueren geschlossener Bahnübergänge ist streng untersagt, das gilt auch, wenn eine Lichtzeichenanlage ein Signal zeigt. Trifft die Spitzengruppe eines Rennens auf einen geschlossenen Bahnübergang so wird sie angehalten und nach Öffnung der Schranken wieder ins Rennen geschickt, wenn sie bis dahin nicht von Verfolgern eingeholt wurde. Werden der/die Spitzenreiter länger als 30 Sekunden aufgehalten und durch Verfolger eingeholt so werden die Verfolgergruppen ebenfalls angehalten und gehen dann mit dem ursprünglichen Abstand wieder ins Rennen. Bei einem Vorsprung von weniger als 30 Sekunden wird das Rennen ohne Eingriff der Kommissäre fortgesetzt. Wird eine Verfolgergruppe an einem Bahnübergang aufgehalten, so wird das Rennen für die anderen Fahrergruppen ohne Eingriff der Kommissäre fortgesetzt.




















